Die Detektei verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Die Ausführung eines Auftrags kann durch die Detektei, sowie durch den Auftraggeber jederzeit ohne Nennung von Gründen abgebrochen und oder beendet werden. Die bis dorthin erbrachten Leistungen, Spesen und sonstige entstandenen Auslagen, werden -wie vorher vereinbart- dann zum Kündigungszeitpunkt durch die Detektei abgerechnet.
Mit der Auftragsvergabe verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieser keine gesetzeswidrigen Ziele verfolgt, auch nicht in gleicher Sache tätig wird und keine dritte Institution in gleicher Sache beauftragt.
Mit Auftragsvergabe erkennt der Auftraggeber an, dass der Beginn der Arbeiten mit einer angemessenen Vorschusszahlung verbunden ist und erst nach Eingang beginnt.
An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie für die Nachtzeit ( 20,00 Uhr bis 08,00 Uhr ), tritt zum vereinbarten Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag.