Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungnen
Die Detektei  verpflichtet  sich,   erteilte  Aufträge  nach  besten  Wissen  und  Gewissen  auszuführen. Die  Ausführung  eines Auftrags kann durch die Detektei, sowie durch den Auftraggeber jederzeit  ohne  Nennung  von  Gründen  abgebrochen  und  oder  beendet   werden.  Die bis dorthin  erbrachten  Leistungen,  Spesen  und  sonstige  entstandenen  Auslagen,  werden -wie vorher vereinbart-  dann  zum Kündigungszeitpunkt durch die Detektei abgerechnet.
Mit der Auftragsvergabe verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieser keine gesetzeswidrigen Ziele verfolgt, auch nicht in gleicher Sache tätig wird und keine dritte Institution in gleicher Sache beauftragt. Mit Auftragsvergabe erkennt der Auftraggeber an, dass der Beginn der Arbeiten  mit einer angemessenen Vorschusszahlung verbunden ist und erst nach Eingang beginnt. An gesetzlichen Sonn- und  Feiertagen, sowie für die Nachtzeit ( 20,00 Uhr bis 08,00 Uhr ), tritt zum vereinbarten  Stundenhonorar  ein  angemessener  Zuschlag.  




Für  Auslandsreisen bleiben Sonderzuschläge vorbehalten. Die Vorgehensweise  bzw.  die  Durchführung  des Auftrags  unterliegt  alleine  der  Detektei. Eine Haftung der Detektei und deren Mitarbeiter wird generell ausgeschlossen. Informanten der Detektei werden dem Auftraggeber namentlich nicht bekannt gegeben. Der Auftraggeber erhält nach Abschluss des Auftrags einen Bericht, der nicht an Dritte weitergegeben werden  darf  und  vertraulich  zu  behandeln  ist  (Verschwiegenheitspflicht). Während eines Auftrags, sowie auch nach Beendigung des Auftrags erstattet der Auftraggeber der Detektei die Stundensätze, die sich ergeben für gerichtliche Verfahren und Schriftsätze, die für Behörden und sonstige Institutionen angefordert werden. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Detektei bzw. D – München.
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